Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So

1

Sommerferien 😎

2

Sommerferien 😎

3

Sommerferien 😎

4

Sommerferien 😎

5

Sommerferien 😎

6

Sommerferien 😎

7

Sommerferien 😎

8

Sommerferien 😎

9

Sommerferien 😎

10

Sommerferien 😎

11

Sommerferien 😎

12

Sommerferien 😎

13

Sommerferien 😎

14

Sommerferien 😎

15

ERSTER SCHULTAG

16

Elternabend Klassenstufe 1

17

18

Einschulung Erstklässler

19

20

21

22

23

24

25

Elternabend 2c

26

27

28

29

Elternabend 2a & 2b

30

1

2

3

Tag der deutschen Einheit - schulfrei

4

5

  Ferienzeiten & freie Tage

Im Folgenden finden Sie die Ferienzeiten der nächten zwei Jahre.

Bite beachten Sie bei Ihrer privaten Zeitplanung diese Angaben, da aufgrund der Schulpflicht die Beurlaubung vom Unterricht nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt werden kann.

Ferienübersicht der Trossinger Schulen für das Schuljahr 2025/2026

Sommerferien  2025


Donnerstag, 31. Juli 2025 bis Freitag, 12. Sept.  2025

Unterrichtsbeginn:  Montag, 15. September 2025


Tag der Deutschen Einheit

Freitag, 03. Okt. 2025

Unterricht am Montag, 06. Oktober 2025



Herbstferien  2025


Montag, 27. Okt.  2025  bis  Donnerstag, 30. Okt.  2025

Unterrichtsbeginn:  Montag, 3. November 2025



Weihnachtsferien  2025/2026

Montag,  22. Dez. 2025  bis  Dienstag, 6. Jan. 2026

Unterrichtsbeginn:  Mittwoch, 7. Januar 2026



sechs bewegliche Ferientage über Fasnet


Freitag, 13. Feb. 2026  bis  Freitag, 20. Februar 2026

Unterrichtsbeginn:  Montag, 23. März 2026



Osterferien  2026


Montag, 30. März 2026  bis  Freitag, 10. April 2026

Unterrichtsbeginn:  Montag, 13. April 2026



Christi Himmelfahrt: 14.Mai 2026

Unterricht am Freitag, 15. Mai!



Pfingstferien  2026


Dienstag, 26. Mai 2026 bis  Freitag, 05. Juni 2026

(letzer Schultag: Freitag, 22. Mai 26)

Unterrichtsbeginn:  Montag, 08. Juni 2026



Sommerferien  2026


Donnerstag, 30. Juli 2026  bis  Freitag, 11. Sept. 2026

Unterrichtsbeginn:  Montag, 14. September 2026




Der Samstag ist an allen Trossinger Schulen unterrichtsfrei.
Alle Angaben ohne Gewähr!



Bitte beachten Sie die Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung). Unterrichtsfreistellungen und Beurlaubungen, die außerhalb der o.g. Ferienzeiten liegen, sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, die in §4 der Schulbesuchsverordnung genannt sind. Ein entsprechender Antrag ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor dem beantragten Termin/Zeitraum an die Schulleitung zu stellen. Unterrichtsbefreiungen/Beurlaubungen aus Gründen einer individuellen Urlaubsplanung sind grundsätzlich nicht möglich. Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden.



gez. Steffen Finsterle Geschäftsführender Schulleiter der Trossinger Schulen, März 2023